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   FG Hamburg, 09.01.2006 - VI 31/04   

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https://dejure.org/2006,26831
FG Hamburg, 09.01.2006 - VI 31/04 (https://dejure.org/2006,26831)
FG Hamburg, Entscheidung vom 09.01.2006 - VI 31/04 (https://dejure.org/2006,26831)
FG Hamburg, Entscheidung vom 09. Januar 2006 - VI 31/04 (https://dejure.org/2006,26831)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 180 Abs. 2 Buchst. b; EStG § 7 Abs. 1
    Einheitlichkeit eines Gewerbebetriebes und Abschreibung des Firmenwertes von Bestattungsunternehmen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Einheitlichkeit eines Gewerbebetriebes und Abschreibung des Firmenwertes von Bestattungsunternehmen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Einheitlichkeit eines Gewerbebetriebes und Abschreibung des Firmenwertes von Bestattungsunternehmen; Gesonderte Gewinnfeststellung; Verselbstständigung gewerblicher Betätigungen eines Einzelunternehmers; Beurteilung der Selbstständigkeit der betrieblichen Vereinzelungen; ...

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 28.09.1993 - VIII R 67/92

    Zur Bemessung der AfA eines entgeltlich erworbenen Geschäfts- oder Firmenwerts

    Auszug aus FG Hamburg, 09.01.2006 - VI 31/04
    Dieser Zeitraum ist grundsätzlich zwingend vorgeschrieben und gilt auch dann, wenn im Einzelfall, etwa bei personenbezogenen Betrieben, Erkenntnisse dafür vorliegen, dass die tatsächliche Nutzungsdauer kürzer sein wird als 15 Jahre (BFH-Urteil vom 28.9.1993, VIII R 67/92, BStBl. II 1994, 449; Finanzgericht Niedersachsen, Urteil vom 9.6.2004, 3 K 85/00, EFG 2005, 1181).

    Eine Ausnahme hiervon kommt allenfalls in Betracht, wenn die Abschreibung des Geschäfts- oder Firmenwertes über den vorgeschriebenen 15-Jahres-Zeitraum zu einer offensichtlich unzutreffenden Besteuerung führen würde (BFH-Urteil vom 28.9.1993, VIII R 67/92, BStBl. II 1994, 449).

    Insoweit kann sich der Kläger eben nicht mit Freiberuflern vergleichen, bei denen sich wegen der Besonderheiten der freiberuflichen Tätigkeit, insbesondere der Ausrichtung auf die persönliche Leistungserbringung durch den Berufsträger selbst, der Praxiswert rasch verflüchtigt und deshalb ein kürzerer Zeitraum für die Abschreibung des Praxiswertes zugrunde gelegt werden kann (vgl. BFH-Urteil vom 28.9.1993, VIII R 67/92 BStBl. II 1994, 449).

  • BFH, 09.08.1989 - X R 130/87

    1. Mehrheit von Gewerbebetrieben bei einer natürlichen Person - 2. Kriterien für

    Auszug aus FG Hamburg, 09.01.2006 - VI 31/04
    Sobald er die Aktivitäten bündelt, um eine größere Marktwirksamkeit zu erreichen, ist eine Wirtschaftseinheit gegeben (BFH-Urteil vom 09.08.1989, X R 130/87, BStBl II 1989, 901).

    Gleichartig-ergänzende gewerbliche Tätigkeiten - z.B. auf verschiedenen Produktionsstufen - können auch über größere Entfernungen zusammenzufassen sein (BFH-Urteil vom 09.08.1989, X R 130/87, BStBl II 1989, 901).

  • FG Niedersachsen, 09.06.2004 - 3 K 85/00

    Abschreibungsmöglichkeiten von Geschäftsbeziehungen eines Handelsvertreters im

    Auszug aus FG Hamburg, 09.01.2006 - VI 31/04
    Dieser Zeitraum ist grundsätzlich zwingend vorgeschrieben und gilt auch dann, wenn im Einzelfall, etwa bei personenbezogenen Betrieben, Erkenntnisse dafür vorliegen, dass die tatsächliche Nutzungsdauer kürzer sein wird als 15 Jahre (BFH-Urteil vom 28.9.1993, VIII R 67/92, BStBl. II 1994, 449; Finanzgericht Niedersachsen, Urteil vom 9.6.2004, 3 K 85/00, EFG 2005, 1181).
  • BFH, 01.02.2001 - III R 11/98

    Tontechniker - Steuererklärung - Einnahme-Überschuss-Rechnung -

    Auszug aus FG Hamburg, 09.01.2006 - VI 31/04
    Ob mehrere gewerbliche Betätigungen selbständige Gewerbebetriebe darstellen, ist aufgrund einer Gesamtwürdigung aller Umstände mit Hilfe verschiedener von der Rechtsprechung entwickelten Kriterien zu beurteilen (vgl. BFH-Urteil vom 01.02.2001, III R 12/98, BFH/NV 2001, 899 m.w.N.).
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